Für die Dauer eines Auslandsaufenthalts kann eine Freistellung beantragt werden.
Der Antrag:
- muss mindestens zwei Monate vor der Unterbrechung gestellt werden
- erfolgt über das Studentservice
Die Freistellung erfolgt:
- ausschließlich zum Monatsletzten
- auf Basis einer universitären Bestätigung
Während der Freistellung:
- fällt kein Benützungsentgelt an
- das Zimmer muss geräumt werden
Nach der Rückkehr stellt die Akademikerhilfe wieder einen Heimplatz zur Verfügung.
Ein bestimmtes Heim oder eine bestimmte Zimmerkategorie kann nicht garantiert werden.