Kann ich mein Zimmer während eines Auslandssemesters behalten?

Für die Dauer eines Auslandsaufenthalts kann eine Freistellung beantragt werden.

Der Antrag:

  • muss mindestens zwei Monate vor der Unterbrechung gestellt werden
  • erfolgt über das Studentservice

Die Freistellung erfolgt:

  • ausschließlich zum Monatsletzten
  • auf Basis einer universitären Bestätigung

Während der Freistellung:

  • fällt kein Benützungsentgelt an
  • das Zimmer muss geräumt werden

Nach der Rückkehr stellt die Akademikerhilfe wieder einen Heimplatz zur Verfügung.

Ein bestimmtes Heim oder eine bestimmte Zimmerkategorie kann nicht garantiert werden.