FAQs

Nein.

Laut Heimstatut ist es nicht gestattet, jemanden im Zimmer übernachten oder wohnen zu lassen.

Der Benützungsvertrag gilt ausschließlich für eine Person.

Bei unerlaubter Untervermietung können unterschiedliche Maßnahmen (bis hin zur Kündigung) gesetzt werden.

Ja.

Nach dem österreichischen Meldegesetz muss jede:r Bewohner:in innerhalb von drei Werktagen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden.

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde.

Die Akademikerhilfe stellt am Tag des Vertragsbeginns einen ausgefüllten und abgestempelten Meldezettel aus.

Die Abmeldung kann bereits drei Tage vor dem Auszug und muss spätestens drei Tage nach dem Vertragsende erfolgen.

Ja. Bettzeug und Bettwäsche müssen grundsätzlich selbst mitgebracht werden.

Alternativ können sie:

  • bei der Vertragsannahme vorbestellt
  • oder vor Ort gekauft werden (wenn lagernd).

Die Verfügbarkeit sollte vorab mit der Heimleitung abgeklärt werden.