FAQs
Für Studierende der Technische Universität Wien
Diese Standorte eignen sich gut für TU-Studierende:
- Mayerhofgasse 3
- Pfeilgasse (mehrere Häuser)
- Ebendorferstraße 8
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Für Studierende der Universität Wien und des Juridicums
Besonders zentral und beliebt sind:
- Pfeilgasse (mehrere Häuser)
- Ebendorferstraße 8
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Für Studierende der Medizinische Universität Wien
Empfehlenswerte Wohnheime sind:
- Canisiusgasse 16
- Michaelerstraße 8
- Michaelerstraße 11
- sowie Pfeilgasse und Ebendorferstraße 8
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Für Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Wenn du an der mdw studierst, passen besonders:
Diese Standorte liegen in guter Nähe zu den wichtigsten Einrichtungen der Universität.
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Für Studierende der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
Auch für die SFU sind diese Wohnheime ideal:
- Campus Studios
- Pfeilgasse (mehrere Häuser)
- Ebendorferstraße 8
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Für Studierende der Wirtschaftsuniversität Wien
Hier empfehlen wir dir:
- Campus Studios
- Pfeilgasse (mehrere Häuser)
- Ebendorferstraße 8
Alle Optionen bieten eine gute Erreichbarkeit zur WU und ein lebendiges studentisches Umfeld.
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Für BOKU-Studierende eignen sich besonders diese Standorte:
Diese Wohnheime liegen verkehrsgünstig und ermöglichen dir eine gute Anbindung an deinen Campus.
Tipp: Auf der Wien-Karte auf der Akademikerhilfe Website findest du alle Studentenheime übersichtlich eingezeichnet – inklusive der wichtigsten Universitäten. So kannst du ganz einfach den perfekten Standort für dich auswählen.
Du bist bereits Bewohner:in oder hast einen Heimplatz erhalten? Dann wende dich bitte direkt an deine Heimleitung. Die Kontaktdaten sind unter "Kontakt" beim jeweiligen Heim zu finden. Unsere Heimleiterinnen und Heimleiter sind am besten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Du hast noch keinen fixen Heimplatz? Dann kontaktiere bitte unser Team im Studentservice per E-Mail oder per Telefon bei Fragen zur Verfügbarkeit
- von Zimmern oder
- zur Anmeldung.
Kontaktdaten: studentservice@akademikerhilfe.at oder +43 1 40176 0
Kontaktiere unser Accounting Team per E-Mail bei Fragen
- zur Übermittlung der Kaution oder
- zur Erteilung eines SEPA Mandats.
Kontaktdaten: accounting@akademikerhilfe.at oder +43 1 40176 0
Zimmerwünsche können über das LOGIN/Online-Portal im Menü „Zimmerwunsch“ abgegeben werden.
Wichtige Hinweise:
- Eine Zuteilung kann jederzeit erfolgen.
- Wird ein Wunschzimmer erfüllt, muss es angenommen werden.
- Alle anderen Wünsche werden automatisch gelöscht.
Beim Wechsel gelten die Aus- und Einzugsbedingungen der jeweiligen Verträge.
Bei jedem Umzug wird ein Endreinigungsbeitrag fällig.
Bei der Anmeldung können gewünschte Zimmertypen und Preiskategorien angegeben werden.
Das Studentservice bemüht sich, diese Wünsche zu berücksichtigen.
Die Vertragsverlängerung erfolgt in der Regel im März oder April.
Der genaue Zeitraum wird per E-Mail bekannt gegeben.
Für die Verlängerung muss ein positiver Studienfortschritt gemäß Studentenheimgesetz nachgewiesen werden.
Die Verlängerung erfolgt über das Online-Portal.
Nein.
Laut Heimstatut ist es nicht gestattet, jemanden im Zimmer übernachten oder wohnen zu lassen.
Der Benützungsvertrag gilt ausschließlich für eine Person.
Bei unerlaubter Untervermietung können unterschiedliche Maßnahmen (bis hin zur Kündigung) gesetzt werden.
Ja, es gelten folgende Bedingungen:
Mehr als 62 Tage vor Vertragsbeginn
- Kaution wird rückerstattet
- Bearbeitungsgebühr wird einbehalten
Zwischen 62 Tagen und einem Tag vor Vertragsbeginn
- Bearbeitungsgebühr verfällt
- ein monatliches Benützungsentgelt wird einbehalten
Der Rücktritt muss per E-Mail an studentservice@akademikerhilfe.at erfolgen.
Es gibt einmalige und laufende Kosten.
Einmalige Kosten:
- Anmeldegebühr: € 20,-
- Bearbeitungsgebühr: € 30,-
- Kaution
- Endreinigungsbeitrag
Laufende Kosten:
- monatliches Benützungsentgelt
Heimvertretungsbeitrag (€ 30,- jährlich)
Für ein SEPA-Lastschriftmandat benötigst du ein EU-Bankkonto mit EURO als Währung.
Die Kontodaten können im Online-Portal eingetragen werden.
Die Zugangsdaten erhältst du nach Annahme des Vertragsangebots per E-Mail.
Im Benützungsentgelt sind enthalten:
- Strom
- Wasser
- Heizung
- Müllentsorgung
Waschmaschinen und Trockner werden separat verrechnet.
Zusätzliche Angebote wie Internet, Reinigung der Zimmer oder Gemeinschaftsräume (bzw. deren Nutzung) sind freiwillige Services und nicht Teil des Vertrags.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Die Kündigung muss per E-Mail erfolgen an:
- die Hausadresse des Studentenwohnheimes
oder - studentservice@akademikerhilfe.at
Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Kündigung liegt beim Studierenden.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Zimmers erfolgt die Rückzahlung der Kaution:
- frühestens 45 Tage
- spätestens 60 Tage
nach Vertragsende.
Abgezogen werden:
- der Endreinigungsbeitrag
- offene Forderungen
Die Auszahlung erfolgt auf das SEPA-Konto oder auf ein im Online-Portal angegebenes Konto.
Ja.
Vor dem Einzug ist eine Kaution zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution findest du auf der Website beim jeweiligen Heim unter „Sonstige Entgelte“.
Die Kaution wird:
- bei Annahme des Vertragsangebots überwiesen
oder - per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Die Abbuchung erfolgt frühestens drei Monate vor Vertragsbeginn.
Eine Anmeldung ist trotzdem möglich.
Gründe:
- Es gibt häufig attraktive Alternativen.
- Bewohner:innen können Zimmerwünsche für einen Heimwechsel abgeben.
Der Heimvertretungsbeitrag beträgt € 30,-.
Er wird fällig:
- im Monat des Einzugs
- danach einmal jährlich im Oktober
Der Beitrag wird verwendet:
- zur Deckung von Schäden am Eigentum der Akademikerhilfe, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist
- für Gemeinschaftsanschaffungen nach der jährlichen Abrechnung.
Eine Refundierung oder Aliquotierung ist nicht vorgesehen.
Ja.
Nach dem österreichischen Meldegesetz muss jede:r Bewohner:in innerhalb von drei Werktagen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden.
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde.
Die Akademikerhilfe stellt am Tag des Vertragsbeginns einen ausgefüllten und abgestempelten Meldezettel aus.
Die Abmeldung kann bereits drei Tage vor dem Auszug und muss spätestens drei Tage nach dem Vertragsende erfolgen.
Ein früherer Einzug ist grundsätzlich möglich.
Vorgehen:
- Bei tageweisen Buchungen → Heimleitung kontaktieren
- Bei monatlichen Umbuchungen → Studentservice kontaktieren
Sobald bekannt ist, ab wann ein Zimmer frei ist, kann der Vertragsbeginn abgeändert und der Preis errechnet werden.
Ein früherer Einzug wird tageweise verrechnet.
Der Endreinigungsbeitrag wird für die Endreinigung der persönlich genutzten Räume verwendet.
Der Beitrag fällt an bei:
- Umzug
- Auszug
Abrechnung:
- Bei Auszug wird der Beitrag meist mit der Kaution gegengerechnet.
- Bei einem Zimmerwechsel wird er im Monat des Umzugs verrechnet.
Ja. Bettzeug und Bettwäsche müssen grundsätzlich selbst mitgebracht werden.
Alternativ können sie:
- bei der Vertragsannahme vorbestellt
- oder vor Ort gekauft werden (wenn lagernd).
Die Verfügbarkeit sollte vorab mit der Heimleitung abgeklärt werden.
Für die Dauer eines Auslandsaufenthalts kann eine Freistellung beantragt werden.
Der Antrag:
- muss mindestens zwei Monate vor der Unterbrechung gestellt werden
- erfolgt über das Studentservice
Die Freistellung erfolgt:
- ausschließlich zum Monatsletzten
- auf Basis einer universitären Bestätigung
Während der Freistellung:
- fällt kein Benützungsentgelt an
- das Zimmer muss geräumt werden
Nach der Rückkehr stellt die Akademikerhilfe wieder einen Heimplatz zur Verfügung.
Ein bestimmtes Heim oder eine bestimmte Zimmerkategorie kann nicht garantiert werden.
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldesystem der Akademikerhilfe.
Der Ablauf:
- In der Übersicht werden alle Studentenwohnheime der ausgewählten Stadt sowie deren Ausstattung angezeigt.
- Mit einem Klick auf ein Heim erscheinen Beschreibung, Details zum Haus und Informationen zu den Zimmern.
- Die Preise gelten für Aufenthalte ab drei Monaten.
- Bei kürzeren Aufenthalten (Minimum 11 Nächte) wird ein höherer Tagespreis verrechnet.
- Passende Zimmer können unverbindlich in einer Merkliste gespeichert werden.
- Aus dieser Liste kann anschließend eine Anfrage gesendet werden.
Der Anmeldeprozess wird abgeschlossen durch:
- Klick auf den „Anmeldung“-Button
- Eingabe der persönlichen Daten
- Zahlung der Anmeldegebühr von € 20,-
Sobald ein Platz verfügbar ist, erhältst du ein Angebot vom Studentservice.
Der Benützungsvertrag gilt als angenommen, sobald:
- ein SEPA-Lastschriftmandat erstellt wurde und die Bearbeitungsgebühr abgebucht wurde
oder - Bearbeitungsgebühr und Kaution überwiesen wurden.
Die Anmeldegebühr beträgt € 20,- und wird für den administrativen Erstaufwand der Anmeldung verrechnet.
Sie ist direkt im Zuge der Anmeldung zu bezahlen (Visa, Eurocard/Mastercard oder Banküberweisung) und nicht rückerstattbar.
Ein darauf folgender Dienstleistungsvertrag oder Vertragsabschluss kann nicht garantiert werden.