Unsere Heimleiterinnen und Heimleiter sind am besten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten sind unter "Kontakt" beim jeweiligen Heim zu finden.
Kontaktiere unser Team im Studentservice per E-Mail oder per Telefon bei Fragen zur Verfügbarkeit
- von Zimmern,
- zur Anmeldung oder
- zum Benützungsvertrag.
Kontaktdaten: studentservice@akademikerhilfe.at oder +43 1 40176 DW 61, 62 oder 63.
Kontaktiere unser Accounting Team per E-Mail bei Fragen
- zur Benützungsentgeltverrechnung,
- Kautionen oder
- Kautionsrückzahlung.
Kontaktdaten: accounting@akademikerhilfe.at.
Es war noch nie so einfach, das perfekte Zimmer zu finden:
- In der Übersicht sind alle Studentenwohnheime der ausgewählten Stadt sowie die Ausstattung dieser Heime aufgelistet.
- Mit einem Klick auf ein Haus der Akademikerhilfe erscheinen die Beschreibung und die Details dieses Heimes, ebenso wie alle Informationen zu den Zimmern.
- Die Preise gelten für Aufenthalte ab drei Monaten. Bei kürzeren Aufenthalten (Minimum 11 Nächte) wird ein höherer Tagespreis verrechnet.
- Die Zimmer, die den jeweiligen Wünschen und Anforderungen entsprechen, können unverbindlich in einer Merkliste gespeichert werden, um diese später aus den Favoriten auszuwählen und im letzten Schritt eine Anfrage zu senden.
- Dafür reicht ein Klick auf den "Anmeldung"-Button und die abgefragten Daten können ausgefüllt werden. Mit Zahlung der Anmeldegebühr in Höhe von € 20,- ist der Anmeldeprozess abgeschlossen.
- Sobald wir einen freien Platz anbieten können, erhält der Bewerber/die Bewerberin, von unserem Team des Studentservices ein Angebot. Dieser/ Diese hat dann ein paar Tage Zeit, eine Zusage für den Heimplatz zu geben. Mit der Erstellung eines SEPA-Lastschriftmandats zu unseren Gunsten und der erfolgreichen Abbuchung der Bearbeitungsgebühr gilt der Benützungsvertrag als angenommen. (Ebenso mit dem Einlangen von Bearbeitungsgebühr und Kaution bei einer Überweisung.)
Die Anmeldegebühr wird für den administrativen Erstaufwand der Anmeldung verrechnet. Sie beträgt € 20,- , ist direkt im Zuge der Anmeldung zu zahlen (Visa, Eurocard/Mastercard, Banküberweisung), und ist nicht rückerstattbar.
Bei der Anmeldung sind die gewünschten Zimmertypen und die gewünschte Preiskategorie anzugeben. Das Studentservice ist um Erfüllung der Wünsche bemüht.
Nach Möglichkeit können nach schriftlicher Mitteilung bei der Zimmereinteilung noch andere Wünsche (wohnen im selben Stockwerk wie meine Freunde etc.) berücksichtigt werden.
Eine Anmeldung ist trotzdem möglich und oft sinnvoll. Erstens gibt es oft attraktive Alternativen und zweitens kann jeder Bewohner/jede Bewohnerin, Zimmerwünsche innerhalb seines/ihres Heimes, aber auch für andere Heime der Akademikerhilfe abgeben.
Nähere Informationen zu verfügbaren Parkplätzen hat die Heimleitung des jeweiligen Studentenwohnheims.
Alle Studentenwohnheime auf einen Blick
Vor dem Einzug ist eine Kaution zu hinterlegen. Die aktuelle Höhe der zu hinterlegenden Kaution steht unter „Sonstige Entgelte“ beim jeweiligen Haus auf unserer Website. Das genaue Datum der Abbuchung oder der Fälligkeit kann das Accounting Team beauskunften.
Benützungsvertrag VI
Bei ordnungsgemäßer und termingerechter Rückgabe des Heimplatzes geben wir als Studentenheimbetreiber die Rücküberweisung der Kaution abzüglich des Endreinigungsbeitrages und allfälliger offener Forderungen bis spätestens 45 Tage nach Vertragsende in Auftrag.
Im Benützungsentgelt sind alle Betriebskosten sowie Strom inklusive.
Das Internet, die Gebäudeverwaltung, die Reinigung der Allgemeinbereiche und die Benützung der Gemeinschaftsräume sind nicht Vertragsgegenstand, sondern ein zusätzlicher Service, der den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern auf freiwilliger Basis bis auf jederzeitigen Widerruf zur Verfügung gestellt wird.
Bei uns gibt es einmalige und wiederkehrende Kosten.
Einmalig:
- Anmeldegebühr: € 20,- fällig beim Abschluss der Anmeldung
- Bearbeitungsgebühr: € 30,- bei Vertragsannahme
- Kaution: Details findest du beim jeweiligen Haus unter "Sonstige Entgelte"
- Endreinigungsbeitrag: Dieser fällt bei jedem Um- und Auszug an (BV VII/2) und steht unter „Sonstige Entgelte“ auf der Website
Wiederkehrend:
- Benützungsentgelt: Das ist das Entgelt für die Nutzung deines Zimmers. Dieses ist immer bis zum 1. des jeweiligen Monats im Vorhinein zu entrichten.
- Heimvertretungsbeitrag: € 30,- bei Einzug bzw. jährlich im Oktober
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Verrechnung kann die Heimleitung oder das Accounting Team beantworten.
Für Zahlungen (Benützungsentgelt, Kautionen, usw.) verwende bitte die folgenden Kontonummern:
Studentenwohnheime:
1010 Wien, Ebendorferstraße 8
1030 Wien, Fasangasse 46
1090 Wien, Canisiusgasse 16
1180 Wien, Währinger Gürtel 77
1180 Wien, Michaelerstraße 8
1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 83
1210 Wien, Zaunscherbgasse 4+6
4020 Linz, Domgasse 3
6020 Innsbruck, Tschurtschenthalerstraße 7
6020 Innsbruck, Müllerstraße 29
6020 Innsbruck, Maximilianstraße 8
7000 Eisenstadt, Propstengasse 1
8010 Graz, Münzgrabenstraße 59
8700 Leoben, Gösserstraße 15
8700 Leoben, Sauraugasse 2
9020 Klagefurt, Universitätsstraße 68
9020 Klagenfurt, Mozartstraße 61
Kontoinhaber:
Akademikerhilfe Studentenunterstützungsverein
Bank/IBAN:
UniCredit Bank Austria AG
Rothschildplatz 1, 1020 Wien
AT931200010003729943
BIC/SWIFT: BKAUATWW
Für alle anderen Studentenwohnheime:
Kontoinhaber:
Akademikerhilfe Studentenunterstützungsverein
Bank/IBAN:
UniCredit Bank Austria AG
Rothschildplatz 1, 1020 Wien
AT801100000491891800
BIC/SWIFT: BKAUATWW
Hierfür braucht es ein Bankkonto eines EU-Staates mit EURO als Landeswährung. Über das Online-Portal (Zugangsdaten erhält man nach Annahme des Vertragsangebotes per E-Mail) können Kontodaten bekannt gegeben werden.
- Rücktritt mehr als 62 Tage vor Vertragsbeginn: eine allfällig hinterlegte Kaution wird rückerstattet, die Bearbeitungsgebühr verbleibt bei der Akademikerhilfe.
- Rücktritt zwischen 62 Tagen und einem Tag vor Vertragsbeginn: Hier verfällt die Bearbeitungsgebühr zugunsten der Akademikerhilfe. Zusätzlich behält die Akademikerhilfe ein monatliches Benützungsentgelt ein, welches von der Kaution abgezogen wird. Die Differenz zwischen Kaution und Benützungsentgelt wird rückerstattet. Übersteigt das Benützungsentgelt die Höhe der Kaution wird der Restbetrag vorgeschrieben.
Der Rücktritt vom Vertrag ist per E-Mail an studentservice@akademikerhilfe.at bekannt zu geben. Die Beweislast für das rechtzeitige Einlangen liegt beim Zurücktretenden.
Achtung:
Bei der Buchung eines Kurzaufenthalts (12 Tage bis 91 Tage) ist nach erfolgter Vorauszahlung keine kostenfreie Stornierung mehr möglich und es gelten folgende Stornobedingungen:
- Storno bis mehr als 62 Tage vor Vertragsbeginn: die Bearbeitungsgebühr wird einbehalten
- Storno zwischen 62 und mehr als 31 Tagen vor Vertragsbeginn: 50 % des Gesamtbetrages werden einbehalten.
- Bei späterem Storno wird der Gesamtbetrag einbehalten.
Wer früher einziehen will, wendet sich an seinen Heimleiter/ seine Heimleiterin oder an das Studentservice. Die Kontaktdaten findest du im Punkt “Kontakt“ bei den jeweiligen Heimen. Sobald geklärt ist, ab wann ein bestimmtes Zimmer frei ist, kann der genaue Preis eruiert und ein individueller Termin vereinbart werden.
Bei einem vorzeitigen Einzug erfolgt die Abrechnung tageweise.
Bettzeug und Bettwäsche sind grundsätzlich selbst mitzubringen.
Es kann beides auch im Zuge der Vertragsannahme vorbestellt oder - wenn lagernd - auch vor Ort (bitte den Bestand frühzeitig/rechtzeitig mit der Heimleitung klären) erworben werden.
Unser Online-Portal ist über den Button "Login" zu erreichen, der auf der Website rechts oben sichtbar ist. Die Zugangsdaten für das Online-Portal erhält man nach Annahme des Vertragsangebotes per E-Mail.
In dem Portal können
- persönliche Daten verwaltet,
- Vertragsverlängerung (erst nach ausdrücklicher Information und Freigabe) durchgeführt,
- Finanzen verwaltet oder
- Zimmerwünsche abgegeben werden.
Bitte kontrolliere regelmäßig die persönlichen Daten!
Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen immer aktuell gehalten werden, da wir nur so wichtige und/oder dringende Informationen übermitteln können.
Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes muss jeder Bewohner/jede Bewohnerin innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde seinen/ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Österreich anmelden. Nähere Informationen finden sich im Meldegesetz und auf der Internetseite der jeweiligen Städte.
Die Akademikerhilfe stellt am Tag des Vertragsbeginns den nötigen Meldezettel ausgefüllt und abgestempelt aus!
Die Abmeldung muss innerhalb dreier Tage vor bis drei Tage nach Unterkunftsaufgabe erfolgen.
Die An- und Abmeldung nimmt der Bewohner/die Bewohnerin selbständig vor.
BV X. Kündigung ab Vertragsbeginn
Kündigung durch den Studierenden
Eine Kündigung des Benützungsvertrages durch den Studierenden vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils bis zum Letzten des Monats per E-Mail an studentservice@akademikerhilfe.at möglich. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Kündigung liegt beim Studierenden. Zusätzlich gilt § 12 Abs.3 StHG.
Bsp.: Alle Kündigungen im Laufe des Februars gelten für den 30. April.
Zimmerwünsche können über unser Online -Portal abgegeben werden. Im Menü "Zimmerwunsch" des Online -Portals findest du anhand gewisser Kriterien (Größe, Ausrichtung etc.) Zimmer, die durch einen Klick auf der jeweiligen "Wunschliste" hinzugefügt werden können. Die Zimmerwünsche müssen immer aktuell gehalten werden.
! ACHTUNG ! Wird ein Wunschzimmer zugeteilt, muss das Zimmer auch angenommen werden.
Die Vertragsverlängerung findet in der Regel im März/April statt, über die genaue Zeitspanne wird per E-Mail informiert. Zur Verlängerung muss laut Studentenheimgesetz ein positiver Studienfortschritt nachgewiesen werden. (Es sind belegte Studien und abgelegte Prüfungen anzugeben und zu belegen.)
Die Verlängerung erfolgt über das Online-Portal.
Der Studierende kann sich für die Zeit seines Auslandsaufenthaltes „freistellen“ lassen.
In dieser Zeit fällt kein Benützungsentgelt an. Das Zimmer ist zu räumen und nach der Rückkehr wird wieder ein Heimplatz bei der Akademikerhilfe zur Verfügung gestellt. (Beibehaltung von Heim, Zimmer- und Preiskategorie können nicht garantiert werden.)
Eine Freistellung ist (wie bei einer normalen Kündigung) mindestens 2 Monate vor dem geplanten Auszug im Heimreferat zu beantragen.
Der Endreinigungsbeitrag wird für die Endreinigung der persönlich genutzten Räumlichkeiten und Bereiche verwendet. Er fällt bei jedem Um- und Auszug an. In der Regel wird dieser Beitrag bei Auszug mit einer allfälligen Kaution gegengerechnet und bei Umzug im Monat des Umzugs in Rechnung gestellt.
BV VI. Zimmerkaution
Bei ordnungsgemäßer und termingerechter Rückgabe des Heimplatzes gibt der Studentenheimbetreiber die Rücküberweisung (Kaution abzüglich des Endreinigungsbeitrages ((s.P.VII.2)) und allfälliger offener Forderungen) bis spätestens 45 Tage nach Vertragsende auf das hinterlegte Konto in Auftrag.
Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Empfängers.