Der Heimvertretungsbeitrag beträgt € 30,-.
Er wird fällig:
- im Monat des Einzugs
- danach einmal jährlich im Oktober
Der Beitrag wird verwendet:
- zur Deckung von Schäden am Eigentum der Akademikerhilfe, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist
- für Gemeinschaftsanschaffungen nach der jährlichen Abrechnung.
Eine Refundierung oder Aliquotierung ist nicht vorgesehen.