Ja.
Nach dem österreichischen Meldegesetz muss jede:r Bewohner:in innerhalb von drei Werktagen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden.
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde.
Die Akademikerhilfe stellt am Tag des Vertragsbeginns einen ausgefüllten und abgestempelten Meldezettel aus.
Die Abmeldung kann bereits drei Tage vor dem Auszug und muss spätestens drei Tage nach dem Vertragsende erfolgen.